Die Einteilung der zu bewirtschaftenden Flächen nach Ihrer Lage in den verschiedenen Gefahrenbereichen I-III ist dabei das entscheidende Kriterium.
Im Gefahrenbereich III werden abgelegene Flächen im Außenbereich definiert, die keine direkte Anbindung zu höherrangigen Straßen oder Eisenbahnstrecken haben.
Im Gefahrenbereich I werden Flächen beschrieben, die eine direkte Anbindung bis 500m Entfernung zu höherrangigen Straßen und Eisenbahnstrecken haben. Hier ist ein Festzaun zwingend vorgeschrieben.
Wie definieren wir nun im rechtlichen Sinne einen Festzaun?
| tierbezogen, artgerecht |
| tiefgründig 0,6 - 1,5 m |
| stabile Pfosten (Holz, Eisen, Kunststoff) |
| Elektrozäune, Holzzäune, Wildschutzzäune |
| stabile Stahldrähte, Seile und Bänder |
| geringe Widerstände unter 2 Ohm |
| Langlebigkeit, verletzungslos, landschaftsoffen |
| mindestens 2000 Volt an jeder Stelle des Zauns bei stark behaarten Tieren mindestens 3500 Volt |
| abschließbare Torsysteme |
Kann man mit einem Festzaun Geld verdienen?
Der geäußerten Meinung, das können wir uns nicht leisten, kann ich sicher widersprechen. Vielmehr
muß man dann das bisherige System auf Kostenstruktur und Sicherheitsgrad untersuchen. Hier greifen
unsere langjährigen Erfahrungen in der Planung und Umsetzung solcher Zielstellungen.